Bewerber wünschen Gehaltsangaben in Stellenanzeigen
Die Mehrheit der Jobsuchenden in Deutschland möchte, dass in Stellenanzeigen künftig auch Gehaltsangaben gemacht werden. In anderen Ländern ist das bereits Standard.
In Österreich ist es gesetzlich geregelt: Seit Ende Februar sind Arbeitgeber verpflichtet, in Stellenanzeigen das Mindest-Entgelt zu nennen. In Deutschland gibt es noch keine Anstrengungen in diese Richtung - obwohl neun von zehn Bewerbern für eine ähnliche Regelung plädieren. Zu diesem Schluss kommt eine Internet-Umfrage des Online-Karriereportals Monster.
Im Rahmen der Erhebung wurden 583 Teilnehmer in Deutschland befragt. Das Ergebnis: 91 Prozent der Jobsuchenden wünschen sich mehr Transparenz bei den Gehaltsangaben - besonders, weil dies die Gehaltsverhandlungen mit dem künftigen Arbeitgeber erleichtern würde. Die restlichen neun Prozent bevorzugen es, wenn Aspekte rund ums Gehalt auch weiterhin vertraulich behandelt werden.
Vielen Bewerbern fällt es schwer, den eigenen Marktwert über das Gehalt richtig einzuschätzen. Besonders Berufseinsteiger oder Kandidaten, die etwa aus einer Familienpause kommen, haben dabei Schwierigkeiten.
Vertraulichkeit contra Transparenz
"Die Angabe des Gehalts direkt in den Stellenanzeigen erhöht in jedem Fall die Transparenz. Das Gehalt ist aber immer auch ein sensibler Bereich, von dem viele nicht wollen, dass dieser einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist", sagt Monster-Sprecherin Katrin Luzar. Der Branchenkennerin zufolge dienen Bewerbungsgespräche vor allem der Präsentation und Selbsteinschätzung. "Insofern bieten Gehaltsverhandlungen für beide Seiten die Möglichkeit zur Flexibilität und Spielraum", so Luzar.
Weil bei Stellenanzeigen in Deutschland - im Gegensatz zu Ländern wie Österreich oder den USA - keine Angaben zu Gehaltsvorstellungen gemacht werden, müssen sich Bewerber selbst informieren. Deren Vorstellungen bleiben jedoch oft vage, auch wenn sie Tarifverträge, Gehaltslisten oder die Erfahrungen von Freunden aus der gleichen Branche zurate ziehen. Wenn es dann im Bewerbungsgespräch um das Gehalt geht, beklagen Kandidaten häufig den eigenen Kompetenzmangel.
Einführung in Deutschland offen
Ob es in Deutschland mittelfristig eine ähnliche Verfahrensweise geben wird, bleibt offen. Es sollte aber politisch diskutiert werden, verlangt Luzar. Doch auch in Österreich setzen noch nicht alle Firmen die neue Vorgabe um. Das wird sich spätestens im Januar des kommenden Jahres ändern - dann drohen Geldstrafen, wenn eine Gehaltsangabe in der Stellenausschreibung fehlt. pte/SZ


