Freihandelsabkommen mit Südkorea: „Ein Meilenstein“

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Gute Nachricht für den Export: Zölle werden abgebaut. (© Stephen Finn - Fotalia.com)

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea ist vorläufig in Kraft getreten. Einer der großen Zukunftsmärkte aus dem asiatischen Raum steht der europäischen Wirtschaft damit weitgehend offen.

Die Verhandlungen dauerten dreieinhalb Jahre, dann schließlich waren sich die EU-Außenminister einig und unterzeichneten im vergangenen Jahr das Freihandelsabkommen mit Südkorea. Mit einem halben Jahr Verspätung ist dieses nun vorläufig in Kraft getreten - Italien wollte seinem Autobauer Fiat mehr Zeit geben, sich auf die Konkurrenz aus Fernost vorzubereiten.

Unternehmen dürfen jetzt auf einen raschen und umfassenden Zollabbau im Industriegüterbereich hoffen. "Das Freihandelsabkommen ist ein Meilenstein für die Handelspolitik der Europäischen Union“, sagte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler. Das Abkommen soll der deutschen Exportwirtschaft in Südkorea Rückenwind verschaffen und sich so positiv auf Wachstum und Beschäftigung in der Bunderepublik auswirken.

Zölle sinken im dreistelligen Millionenbereich

Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens entfallen rund 70 Prozent der koreanischen Importzölle. Für deutsche Exporte nach Südkorea ergeben sich daraus unmittelbare Ersparnisse im dreistelligen Millionenbereich. In fünf Jahren sollen 98 Prozent aller Zölle auf Industriegüter abgeschafft sein, nach weiteren zwei Jahren sollen sie ganz entfallen.

Einbußen für die Automobilbranche

Im Umkehrschluss werden auch die Hürden für Importe aus Südkorea gesenkt, was besonders für die Automobilbranche Einbußen bedeuten könnte - schon jetzt stammt jedes fünfte importierte Auto in der EU aus Südkorea.

Unter dem Strich wird für die Industrie jedoch mit einem deutlichen Gewinn gerechnet. Südkorea ist bereits heute einer der wichtigsten Handelspartner der EU und insbesondere Deutschlands - koreanische Verbraucher kaufen jedes Jahr europäische Waren im Wert von 25 Milliarden Euro.

Die Verhandlungen über die Freihandelsvereinbarung wurden im Frühjahr 2007 unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft begonnen. Mit dem Abkommen soll auch ein Zeichen gegen Abschottung gesetzt und der Wert offener Handelswege propagiert werden. Außenminister Westerwelle spricht von einem „sehr guten Ergebnis“.

Nur wenige Kompetenz-Bereiche der EU-Mitgliedstaaten sind von der vorläufigen Anwendung des Abkommens noch nicht betroffen. Etwa strafrechtliche Sanktionen zum Schutz des geistigen Eigentums oder Fragen der kulturellen Kooperation. Das Abkommen tritt vollständig in Kraft, sobald es von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert worden ist. SZ





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