Dienstwagen sollen teurer werden

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Die aktuelle Dienstwagenregelung steht in der Kritik: Sie schade der Umwelt und der sozialen Gerechtigkeit. (Maksim Toome@Fotolia.de)

Die Besteuerung von Dienstwagen ist einem aktuellen Gutachten zufolge nicht mehr zeitgemäß: Zu teuer, sozial ungerecht und ökologisch unsinnig sei das bisherige System. Für Unternehmen und Dienstwagennutzer könnte eine Reform in Zukunft erhebliche Mehrkosten bringen.

Die Gutachter vom Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut der Universität Köln (Fifo) sparen nicht mit Kritik an der aktuellen Dienstwagenregelung. Sie verleite Unternehmen und ihre Angestellten dazu, möglichst große, teure und umweltschädliche Fahrzeuge zu kaufen und diese auch noch so viel wie möglich zu fahren.

Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen privat nutzen, müssen bisher monatlich nur ein Prozent des Listenpreises (nicht des tatsächlichen Preises) versteuern. Diese Pauschale ist laut Fifo-Experten „sehr grob“ und „sehr niedrig“. Ihrer Einschätzung nach könnte eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Reform zusätzliche Steuereinnahmen von bis zu 4,6 Milliarden Euro jährlich bedeuten.

Lieber Dienstwagen statt Gehaltserhöhung

Die momentane Regelung verletze zudem das Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung, heißt es in dem Gutachten weiter. So würden ausgerechnet wohlhabende Dienstwagenbesitzer geringer belastet als Durchschnittsverdiener mit reinem Geldeinkommen, also ohne Firmenwagen. Zudem würden viele Unternehmen ihren Angestellten auch das Benzin für Privatfahrten zahlen. Die Anschaffungskosten auch für hochklassige Fahrzeuge können bisher in der Regel voll von der Steuer abgesetzt werden.

Für Unternehmer war es bisher meist lukrativer, Angestellten einen Dienstwagen zu stellen, als etwa das Salär zu erhöhen. Denn für Firmenwagen sind natürlich keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Zudem kommt es bei der steuerlichen Abschreibung der bereitgestellten Fahrzeuge zu Vorteilen, die bei teuren und damit verbrauchsintensiven Fahrzeugen besonders groß sind.

Insgesamt schafft die gegenwärtige Regelung so nicht nur Anreize zur übermäßigen Nutzung des Straßenverkehrs und zur privaten Nutzung von Dienstwagen. Sie verletzt auch das Gebot der Steuergerechtigkeit.

Emissionen und Verbrauch als Maßstab

Als Grundlage für Ihre Reformvorschläge nehmen die Experten das Modell aus Großbritannien: Bereits im Jahr 2002 hatten die Briten die Besteuerung ihrer Dienstwagen reformiert und dabei den CO2-Ausstoß der Fahrzeuge als Maßstab genommen. In der Folge ging die Zahl der Beschäftigten, die mit Dienstwagen fuhren, von 1,6 Millionen auf 1,2 Millionen zurück. Gleichzeitig sanken die durchschnittlichen Emissionen dieser Fahrzeuge um immerhin 15 Prozent.

Vor diesem Hintergrund empfehlen die Gutachter, auch das deutsche System entsprechend anzupassen. Die Pauschale des Dienstwagenfahrers soll sich in Zukunft nicht mehr einzig und allein am Kaufpreis orientieren, sondern auch den Kraftstoffverbrauch mit einbeziehen. Zusätzlich sollen alle Fahrten außer dem Weg von und zur Arbeit pauschal zu 75 Prozent als privat verrechnet werden.

Bei besonders schlechten Emissionswerten sollen Unternehmen künftig auserdem nur noch 50 Prozent des Anschaffungspreises beim Finanzamt geltend machen können, bei guten Werten dafür aber 150 Prozent.

Noch kein Gesetz beschlossen

Die Bundesregierung wird die Studie zwar sicherlich zur Kenntnis nehmen, ob sie am geltenden System aber Grundlegendes ändern wird, ist noch nicht sicher. Die Interessenverbände der Automobilbranche werden die Diskussion sicher verfolgen und ihre Sichtweise einbringen.

Sollte den Empfehlungen der Gutachter jedoch Folge geleistet werden, wird vielen Firmen und Dienstwagenfahrern nichts anderes übrig bleiben, als auf niederklassige Fahrzeuge umzusteigen. Bei der Einführung einer CO2-Komponente nach britischem Vorbild würden zudem auch endlich Elektroautos attraktiver, die sich bisher steuerlich kaum rechnen. SZ

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