OECD: Deutschland sehr erfolgreich im Kampf gegen Auslandsbestechung
Gute Noten für Deutschland: Nach mehrmonatiger Prüfung lobt die OECD-Arbeitsgruppe „Auslandsbestechung“ die Bundesrepublik für große Fortschritte im Kampf gegen Korruption. Gleichzeitig fordert sie jedoch weitere Anstrengungen.
Die OECD hat vergangene Woche ihre Empfehlungen zur Bekämpfung von Auslandsbestechung veröffentlicht. Dabei bescheinigte sie Deutschland große Fortschritte seit der letzten Evaluierung im Jahr 2004. Schon im vergangenen Jahr gab es Lob von Transparency International: Deutschland sei einer der wenigen Staaten innerhalb der OECD, der aktiv gegen die Bestechung von Amtsträgern im Ausland durch Unternehmen des eigenen Landes vorgehe.
Brüderle will nicht nachlassen
„Bestechung schwächt das Ansehen der Staaten und verfälscht den internationalen Wettbewerb“, sagt Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle. „Deutschland hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um auch die Bestechung ausländischer Amtsträger durch Mitarbeiter deutscher Unternehmen zu bekämpfen.“
Brüderle begrüßt die Anerkennung durch die OECD und verspricht, die Bemühungen fortzusetzen: „Wir werden diese Aufgabe auch weiterhin ernst nehmen und im Interesse eines fairen Wettbewerbs dafür eintreten, dass auch andere Staaten den Kampf gegen Auslandsbestechung verstärken.“
Hohe Zahl von Verurteilungen
Deutschland wurde in den letzten Monaten ein drittes Mal abschließend geprüft. Ein Team der OECD unter Leitung von Neuseeland und Japan hat dazu Ende September 2010 Gespräche mit Vertretern von Bundesregierung, Justiz und Wirtschaft in Berlin und München geführt. Die Arbeitsgruppe evaluiert dabei den Umsetzungsstand der OECD-Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Die Prüfungen beschränken sich natürlich auf Mitgliedsstaaten.
Positiv hebt die OECD-Arbeitsgruppe die sichtbaren Anstrengungen zur Durchsetzung des Straftatbestands der Auslandsbestechung hervor. Dies komme in der vergleichsweise hohen Zahl von Verurteilungen zum Ausdruck. Die erheblichen Bemühungen, die deutsche Unternehmen in den letzten Jahren zur Korruptionsprävention unternommen haben, sieht die Arbeitsgruppe als Zeichen des hohen Stellenwertes, den die Bekämpfung der Auslandsbestechung in Deutschland hat.
Lob gab es auch für Präventionsmaßnahmen bei der Erteilung von Exportkreditbürgschaften. Auch die Verpflichtung der Steuerprüfer, in Verdachtsfällen die Staatsanwaltschaften zu informieren, sei ein sehr effektives Mittel zur Aufdeckung von Bestechungsfällen.
Höhere Bußgelder gefordert
Zufrieden sind die Prüfer aber noch nicht, sie fordern weitere Bemühungen. Dazu gehört etwa die Erhöhung des Bußgelds, dass für Unternehmen derzeit bei maximal einer Million Euro liegt. Der Abschreckungseffekt soll so verstärkt werden. Allerdings können schon heute zusätzlich die Gewinne aus korrupten Geschäften abgeschöpft werden. In der Vergangenheit führte dies bereits zu Bußgeldern in dreistelliger Millionenhöhe.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge empfiehlt die OECD-Arbeitsgruppe unter anderem, die Einführung eines Korruptionsregisters zu prüfen. Auch die Ächtung so genannter „Beschleunigungszahlungen“ steht auf der Empfehlungsliste. Dabei handelt es sich um Zahlungen, die dazu verwendet werden, rechtliche Maßnahmen der Regierung zu sichern oder zu beschleunigen. Etwa das Ausstellen von Genehmigungen oder das Auslösen von Waren aus dem Zoll.
Deutschland wird der OECD, wie die übrigen Konventionsstaaten, in den nächsten Jahren regelmäßig über die Umsetzung der Empfehlungen berichten. Im Kreis der OECD-Staaten hebt sich Deutschland neben den USA bei der Verfolgung von Auslandsbestechungsfällen hervor. Die deutschen Unternehmen erwarten nun ähnliche Anstrengungen anderer Staaten, um international gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. pte/SZ
Links:
Der OECD-Bericht ist auf der Webseite der Organisation in englischer Sprache verfügbar.


