Mehr Unternehmen mit ausländischer Rechtsform
In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der in Deutschland ansässigen Unternehmen gestiegen, die hierzulande mehr als 500 Beschäftigte und eine ausländische Rechtsform haben. Arbeitsrechtler sehen den Trend kritisch, weil Unternehmen auf diese Weise das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeiter beschneiden können.
Die Zahl der deutschen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern in Deutschland, die unter einer reinen ausländischen Rechtsform (etwa die einer amerikanischen Incorporated) oder einer Kombination mit einer ausländischen Rechtsform (z.B. Ltd. & Co. KG) firmieren, wächst. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung. Die Studie vertritt die These, dass diese Unternehmen die besonderen Rechtsformen nutzen, um die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer teilweise auszuhebeln.
Auffällige Häufung bei Dienstleistern
19 Unternehmen mit ausländischer Rechtsform haben mehr als 2000 Beschäftigte in Deutschland. Würden sie als deutsche AG oder GmbH firmieren, könnten die Arbeitnehmer die Hälfte der Aufsichtsräte stellen. Durch die ausländische Rechtsform werden sie aber nicht vom Mitbestimmungsgesetz erfasst. Auch das Drittelbeteiligungsgesetz für Firmen mit 501 bis 2000 Beschäftigten greift nicht.
Im Januar 2006 gab es erst 17 größere Unternehmen mit ausländischer Rechtsform. Ende Oktober 2010 zählte die Stiftung bereits 43. 16 davon sind Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland. Die übrigen 27 haben die Form einer Kommanditgesellschaft mit einem ausländischen Komplementär. Diese Variante war in letzter Zeit besonders beliebt, auch bei mancher eingesessenen deutschen Firma: „Die Konstruktion mit ausländischer Rechtsform wird von ausländischen Konzernen wie Rolls Royce oder UPS genauso wie von großen deutschen Familienunternehmen wie der Drogeriemarktkette Müller benutzt“, schreiben die Studienautoren Sebastian Sick und Lasse Pütz. In drei Branchen registrieren die Experten für Unternehmensrecht eine „auffällige Häufung“ der exotischen Rechtsformen: im Einzelhandel, der Logistiksparte sowie im Kredit- und Versicherungsgewerbe.
Trend zu exotischen Rechtsformen
Allein zwischen November 2009 und Oktober 2010 ist die Zahl der Unternehmen mit ausländischer Rechtsform um sechs gewachsen. Oracle Deutschland ist einer der jüngsten Fälle: Ende Mai 2010 hat der IT-Dienstleister seine Rechtsform von einer deutschen GmbH in eine Konstruktion umgewandelt, in der eine niederländische B.V. als Komplementär einer Co. KG fungiert. Auch die Catering-Sparte von Apetito und der Dienstleister Sodexo nutzen neuerdings eine Variante mit ausländischer Rechtsform und firmieren nun als Apetito Catering B.V. & Co. KG bzw. Sodexo Beteiligungs B.V. & Co. KG. Zwei weitere Neuzugänge zu den bislang vollständig dokumentierten 43 Fällen wurden kürzlich publik: Der Entsorger ALBA hat danach die Unternehmen seiner Gruppe in der ALBA Group plc & Co. KG gebündelt. Die deutsche Niederlassung des Modefilialisten ZARA firmiert als B.V. & Co. KG.
Neue Freiheiten werden genutzt
Hintergrund der Zunahme bei den Exoten-Rechtsformen soll laut Studie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sein. Der EuGH eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, eine Rechtsform des europäischen Auslands zu führen. Für US-Unternehmen regelt ein deutsch-amerikanischer Freundschaftsvertrag aus den 50er-Jahren Entsprechendes. Ein vergleichbarer Vertrag besteht mit der Schweiz.
Firmen, die eine ausländische Rechtsform führen, nennen als Grund oft eine einfachere Koordination ihrer internationalen Aktivitäten. Es häufen sich nach Analyse von Sick und Pütz aber die Fälle, in denen Unternehmen durch einen Wechsel auch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat verhindern wollen. Manche Anwälte propagierten „die Scheinauslandsgesellschaft“ als „eine Option im Strauß der Möglichkeiten zur Vermeidung der Mitbestimmung“, so die Juristen.
Air Berlin gibt es zu
Mitbestimmungsvermeidung war bei der Fluggesellschaft Air Berlin nach Aussage von Unternehmenschef Joachim Hunold ein zentrales Motiv dafür, die Fluglinie als plc & Co. KG firmieren zu lassen. Nach Angaben von Sick und Pütz wechselte die deutsche Tochter des schwedischen Textilhändlers H&M von der GmbH in eine B.V. & Co. KG - gerade zu dem Zeitpunkt, als die Betriebsräte einen mitbestimmten Aufsichtsrat durchsetzen wollten. Ähnlich lief es auch bei der Modekette Esprit und bei der Großspedition Kühne + Nagel. Air Berlin und H&M haben mittlerweile sogar Tochtergesellschaften mit ausländischer Rechtsform in mitbestimmungsrelevanter Größe gegründet.
Egal, welche Motive hinter der Wahl der Unternehmensform stehen: Für die Beschäftigten bedeutet der rechtliche Sonderstatus weniger Partizipationsrechte. „Diese Benachteiligung der Arbeitnehmer ist nicht nachzuvollziehen“, sagt Sick. „Nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH hat sich offenbar eine Lücke in den Gesetzen aufgetan, die zu Inkonsistenzen im deutschen Mitbestimmungssystem führt.“
Mitbestimmungsrecht EU-weit etablieren
Mehr als 680 Unternehmen werden nach dem Gesetz aus dem Jahre 1976 mitbestimmt, weitere rund 1500 Firmen haben Drittelbeteiligung. Im Vergleich dazu ist die Gruppe der Exoten zwar nach wie vor überschaubar. Eine Erstreckung der Mitbestimmungsgesetze auf Auslandsgesellschaften sei aber geboten, um „Rechtssicherheit herzustellen, die rechtliche Lücke zu schließen und so das Mitbestimmungssystem an die europäischen Entwicklungen anzupassen“, heißt es in der Studie. MB
Externe Links:
Volltext zur Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung


