Liebe am Arbeitsplatz: Regeln für das große Glück

liebe am arbeitsplatz
Findet sich zwei Kollegen zu einem Paar zusammen, sollten sie ihre Liebe nicht allzu öffentlich zeigen - das könnte andere Kollegen stören. (Lasse Kristensen@Fotolia.de)

Bei jedem vierten Bundesbürger hat es am Arbeitsplatz schon einmal gefunkt. Und jeder zehnte Deutsche hat deshalb schon einmal den Job gewechselt. Denn Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz sind nicht unproblematisch: Sie können zu Interessenkonflikten führen und das Betriebsklima stören.

Das Online-Karriereportal Stepstone.de hat 1300 deutsche Fach- und Führungskräfte zu ihren Erfahrungen mit Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz befragt. 23 Prozent gaben an, dass sie schon einmal mit jemandem aus dem Kollegenkreis leiert waren und neun Prozent ergänzten, dass sie sich deshalb einen neuen Arbeitgeber gesucht haben. Grundsätzlich verbieten können Arbeitgeber Beziehungen zwischen Mitarbeitern natürlich nicht. „Unternehmen müssen Beziehungen dulden. Denn interne Verbote greifen in das Persönlichkeitsrecht ein und sind unwirksam“, sagt Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln.

Arbeitgeber sollten das Gespräch suchen

Dies heißt aber nicht, dass sich Unternehmen alles gefallen lassen müssen. Denn führt eine Beziehung am Arbeitsplatz zu Spannungen, darf und sollte sich der Arbeitgeber einschalten. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel durch Bevorzugung eines einzelnen Mitarbeiters Ungereimtheiten auftreten oder ein Beziehungskonflikt die Zusammenarbeit und das Betriebsklima negativ beeinflusst. Der Arbeitgeber sollte in diesem Fall das vertrauliche Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitern suchen, seine Position und Wünsche klar formulieren und konstruktiv mit dem Paar nach einer Lösung suchen.

Jobwechsel kann Konflikte lösen

Da der Arbeitgeber nicht dafür verantwortlich ist, wenn Mitarbeiter mit einer Beziehung am Arbeitsplatz nicht zurechtkommen, sollten Liebespaare aber nicht zu viel Rücksicht erwarten. So kann es sinnvoll sein, von sich aus einen Wechsel der Arbeitsstelle oder eine Versetzung in eine andere Abteilung zu erwägen, bevor es der Vorgesetzte tut. Wünscht ein Mitarbeiter von sich aus einen Teamwechsel, so ergibt sich allein aus einer Beziehung aber kein Anspruch auf eine Versetzung. „Ein Arbeitgeberwechsel ist vor allem immer dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich eine Beziehung zwischen einem Mitarbeiter und dessen Vorgesetzten entwickelt. Denn so entstehen häufig Interessenkonflikte“, sagt Anwalt Huff.

Tipp: Zurückhaltung üben

Diejenigen, für die die Liebe im Job kein Problem darstellt, sollten trotzdem einige Regeln beachten: Zurückhaltung und Professionalität im Job sind oberstes Gebot, öffentliches Händchenhalten und Küssen sollte man vermeiden. Außerdem sollte nicht jeder Flirt sofort zum Tischgespräch in der Kantine gemacht werden und Beziehungen sollten erst dann publik gemacht werden, wenn sich daraus eine ernste Beziehung entwickelt hat.

Um keine Probleme zu bekommen, sollten Paare auch darauf achten, keine privaten E-Mails über ihre Firmenaccounts zu verschicken oder private Telefonate zu führen. Beides kann mindestens ein Grund zur Abmahnung oder sogar zur Kündigung sein, etwa wenn es im Betrieb ein eindeutiges Verbot für private Kommunikation per E-Mail und Telefon gibt. pte/MB

Externe Links:

Rechtanwaltskammer Köln

Online-Portal Stepstone.de





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