Verjährung: Wenn Firmen auf Rechnungen sitzen bleiben
Gerichtliche Mahnbescheide verschaffen Zeit
Offene Rechnungen beim Kunden einzufordern, ist lästig und unangenehm. Auf die lange Bank schieben sollte man das allerdings nicht. Ansprüche auf Bezahlung einer gestellten Rechnungen unterliegen einer Verjährung: In der Regel werden Forderungen nach drei Jahren hinfällig.
Unternehmen, die sich keine Gedanken über die Verjährung offener Forderungen machen, könnten bis zum Jahresende ihr blaues Wunder erleben. Denn die Mehrzahl der Ansprüche und Forderungen unterliegt einer dreijährigen Verjährung mit Fristbeginn nach Ablauf des Kalenderjahres. Am 31. Dezember 2010 droht vielen Betrieben also die Verjährung der im Laufe des Jahres 2007 fällig gewordenen Ansprüche - egal, ob die Rechnung im April oder im Dezember 2007 gestellt wurde. Davor warnt die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland.
Es besteht Nachholbedarf
„Insbesondere bei vielen klein- und mittelständischen Betrieben besteht in Sachen akkuratem Forderungsmanagement erheblicher Nachholbedarf“, sagt Helmut Rödl, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Creditreform Deutschland. Um ein Verfallen der Zahlungsansprüche zu vermeiden, sollten Unternehmen, bei denen die Zeit drängt, nun Verjährungen mit gerichtlichen Mahnbescheiden nach hinten schieben. So erhalten Unternehmen zusätzliche Zeit, ihren Forderungen nachzugehen.
Juristischen Rat einholen
In Deutschland sind für die Ausstellung eines solchen Mahnbescheids in der Regel die Amtsgerichte zuständig. Es gilt in jedem Fall jedoch, die genaue Landesrechtssprechung zu beachten - juristischer Rat sollte in jedem Fall eingeholt werden. „Vielen Betrieben ist nicht bewusst, dass sie mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen in ein Kreditverhältnis eintreten", sagt Rainer Kubicki, geschäftsführender Präsident von Creditreform Austria. Daraus ergeben sich gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Kunden, die durch ein professionell organisiertes Forderungsmanagement auch konsequent geltend gemacht werden sollten.
Die öffentliche Hand als Schuldner
Auf den Tischen der Unternehmen liegen aber nicht nur offene Rechnungen von Kunden aus der Privatwirtschaft. Auch öffentliche Auftraggeber lassen sich Zeit mit der Bezahlung. Laut Zahlen der Creditreform kommen 75 Prozent der Betriebe bei privatwirtschaftlichen Kunden in der Regel nach einem Monat an ihr Geld. Bei öffentlichen Kunden sind es 65 Prozent.
Verbesserungen für EU-weite Geschäfte
Eine EU-Richtlinie gibt seit Oktober 2010 für ganz Europa verbindliche und einheitliche Zahlungsfristen vor. So sollen Unternehmen und die öffentliche Hand im grenzüberschreitenden Markt Rechnungen zukünftig innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Nur in besonderen Fällen kann die Frist auf 60 Tage heraufgesetzt werden. Private Unternehmen sollen bei Geschäften untereinander über die 60-Tage-Frist hinausgehen können, vorausgesetzt, kein Partner ist dadurch grob benachteiligt. Diese Regelung soll die mitunter sehr langen Zahlungsfristen verkürzen helfen, die Unternehmen mit Einkaufsmacht von ihren Lieferanten und Dienstleistern verlangen. pte/MB
Externe Links:
Creditreform-News zum Thema „Harmonisierung der Zahlungsfristen in Europa“


