Newsletter erfolgreich und rechtssicher einsetzen
Strenge Gesetze regeln den Versand von elektronischer Werbung
Blogs, Feeds, Podcasts, Web-TV und Twitter: Unternehmen haben heute viele Möglichkeiten elektronisch mit Kunden, Partnern und Mitarbeitern in Kontakt zu treten. In der sich schnell entwickelnden Internet-Welt wirkt der Versand von Newslettern da fast schon altmodisch. Doch das elektronische Infoblatt gehört zum Standardrepertoire für ein erfolgreiches Marketing und die Unternehmenskommunikation - vor allem wenn man es richtig macht.
Der Newsletterversand ist der Klassiker unter den elektronischen Marketinginstrumenten, kein Internetauftritt kommt ohne ihn aus. Dass Newsletter schon so lange von Unternehmen und Lesern genutzt werden, ist ein Beleg für ihre erfolgreiche Wirkung. Dennoch unterschätzen viele Marketing- und Kommunikationsverantwortliche immer noch die Vorteile des Mediums. Dabei können mit einem professionell gemachten Newsletter idealerweise nicht nur Kunden gewonnen, sondern auch langfristig an ein Unternehmen gebunden werden. Elektronische Newsletter sind außerdem eine Alternative zu gedruckten Medien, weil Druck- und Portokosten entfallen.
Den Leser stets im Blick
Newsletter sind immer ein Service für die Adressaten: Durch ein Newsletter-Abo vermeidet der Leser das unnötige Aufsuchen der Unternehmenswebsite, wenn ihm diese gar keine neuen Inhalte bietet. Ein Newsletter erinnert den Adressaten regelmäßig an ein Unternehmen und dessen Angebot, ohne dass dieser die betreffende Website extra besuchen muss. Die Leser erhalten Aktuelles und Interessantes frei Haus - Tätigkeiten, Namen und Marken prägen sich ein und bindet den Empfänger nachhaltig an das Unternehmen.
Zusätzlich erhält der professionell vorgehende Versender viele Informationen über den Adressaten: Unternehmen, die die Klicks ihrer Leser auswerten, erfahren etwas über die Wünsche und Interessen ihrer Kunden, Partner oder Mitarbeiter. So lassen sich etwa künftige Marketingaktionen zielgenauer steuern und erfolgreicher durchführen.
Agenturen und Programme helfen
Der Versand von Newslettern ist heute einfach über Software-Systeme möglich, die von Hunderten spezialisierten Agenturen angeboten werden. Firmen wie Campaignmonitor, Inxmail oder CleverReach bieten Lösungen für jedes Budget. Die Programme managen nicht nur das Adressbuch und den Versand automatisch, sie bieten oft auch Tools zur Gestaltung der Newsletter. Vor allem aber geben sie Aufschluss darüber, was die Abonnenten nach dem Klick auf eine Nachricht anschließend auf der Website tun, aus welcher Region die meisten Leser auf der Website kommen und die beantworten die wichtigste Frage: Wie viele Empfänger haben den Newsletter überhaupt gelesen?
Datenschutz hat oberste Priorität
Ein sensibles Thema beim E-Mail-Marketing ist der Datenschutz. Nach Auskunft der IHK Saarland häufen sich die Fälle, in denen Unternehmen wegen unverlangt zugesandter Werbe-E-Mails abgemahnt werden. Dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zufolge ist E-Mail-Werbung nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt - das betrifft auch den Versand von Newslettern.
Ein Unternehmen darf nur dann eine Werbemail verschicken, wenn der Empfänger, gleich ob Firma oder Privatperson, dies ausdrücklich erlaubt hat. Sonst drohen Bußgelder und Abmahnungen. Auch müssen gewerbliche E-Mails sowohl in der Kopf- als auch in der Betreff-Zeile eindeutig als Werbung erkennbar sein. "Dies wird in der Praxis immer noch zu locker gesehen", so IHK-Justiziarin Heike Cloß.
Nach der jüngst erlassenen Rechtsprechung ist schon die einmalige, vom Kunden nicht erlaubte Zusendung einer Werbemail unzulässig im Sinne des Gesetzes. Dabei bedeutet die Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Internetseite aus Sicht der Richter keine Zustimmung, dass Werbemails zugesandt werden dürfen. Ebenso wenig darf die Autoresponder-Funktion des E-Mail-Empfängers als Zustimmung für weitere E-Mails interpretiert werden.
Lieber doppelt absichern
Die beste Lösung, so die IHK Saarland, ist das sogenannte Opt-In bzw. Double-Opt-In-Verfahren. Cloß: "Der Kunde erhält dabei nach seiner Anmeldung eine Begrüßungsnachricht mit einem Link, den er nochmals aktivieren muss, wenn er eine E-Mail erhalten will. Dies ist dann eine rechtssichere Einverständniserklärung des E-Mail-Empfängers, dass er mit dem Erhalt von E-Mail-Werbung einverstanden ist."
Für den Newsletter-Versand bedeutet dies, dass der potenzielle Empfänger sich eigenhändig als Interessent in eine Newsletter-Liste eintragen muss. Nur dann liegt das Einverständnis (Opt-In bzw. Double-Opt-In) der Empfänger vor. In Deutschland gilt: Man sollte sich immer mit einem Double-Opt-In absichern. Ein möglicher Newsletterabonnement meldet sich bei einem Newsletter an und bekommt anschließend zusätzlich eine E-Mail, in dem er dieses Abonnement noch einmal bestätigt. Mit jedem Newsletter sollten Unternehmen den Lesern außerdem die Möglichkeit geben, ihr Abo per einfachem Mausklick zu beenden.MB
Externe Links:
Merkblatt der IHK "Telefon-, Fax-, E-Mail- und Brief-Werbung"
Gesetz gegen den unlauteren Wettberwerb im Wortlaut


